Änderungskündigungen sind für Arbeitnehmer von Nachteil. Eine Abfindung kann aber oft die Wogen glätten und den Arbeitnehmer entweder zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bewegen oder eine Klage vermeiden. Fachanwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wann Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung eine Abfindung erhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
a. Abfindung für schlechtere Arbeitsbedingungen
b. Änderungskündigung mit Abfindung nach § 1a KSchG
c. Arbeitnehmer lehnt Änderungskündigung ab und klagt
d. Abfindung nach Änderungskündigung aus einem Sozialplan
- Welche Höhe hat die Abfindung nach einer Änderungskündigung?
- Müssen auf eine Abfindung nach Änderungskündigung Steuern gezahlt werden?
- Wird eine Abfindung nach Änderungskündigung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
- Fazit
1. Wann wird eine Abfindung nach einer Änderungskündigung gezahlt? Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und bietet ihm zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an. Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, gilt er als gekündigt. Nimmt er es an, setzt er das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fort. Für eine Änderungskündigung kann es verschiedene Gründe geben. Folgende Fälle kommen besonders oft vor:
- Der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist weggefallen und der Arbeitgeber will ihm einen anderen Arbeitsplatz anbieten.
- Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens hat sich derart verschlechtert, dass der Arbeitgeber die vereinbarten Gehälter oder Sonderzuwendungen nicht mehr zahlen kann.
- Aus betrieblichen Gründen ist eine generelle Erhöhung oder Verringerung der Arbeitszeit notwendig.
- Der Arbeitnehmer kann seine bisherige Tätigkeit aus persönlichen bzw. gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen und soll in einem anderen Bereich eingesetzt werden.
Eine Änderungskündigung kann also aus ganz unterschiedlichen Gründen ausgesprochen werden. Nicht immer hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Wann genau er eine Abfindung bekommen kann, zeigen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten. Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
a. Abfindung für schlechtere Arbeitsbedingungen
Für den Arbeitnehmer sind die geänderten Arbeitsbedingungen nicht immer vorteilhaft. Oft wird er nach der Änderung schlechter dastehen. Deshalb kann es aus der Sicht des Arbeitgebers sinnvoll sein, dem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung anzubieten. Auf diese Weise wird der Arbeitnehmer dazu bewegt, das Änderungsangebot des Arbeitgebers anzunehmen.
Eine Abfindung kann daher insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Betrieb halten, aber nicht auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen verzichten will. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall auch ganz auf eine Kündigung verzichten und dem Arbeitnehmer einen Änderungsvertrag anbieten, der mit einer Abfindung verbunden ist… hier weiterlesen
Der Beitrag Abfindung nach Änderungskündigung – wann gibt es sie? erschien zuerst auf Anwaltsuch-Service.
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