Sunday, 21 March 2021

Wie hafte ich für Schäden?

Führungskräften obliegt zum Teil die gesamte Koordination und Leitung von Betriebsteilen
bis hin zu ganzen Betrieben. Eine Fehlentscheidung kann hier zu immensen Schäden wie auch Umsatzeinbußen beim Unternehmen führen, sodass das Haftungsrisiko gerade auch für Führungskräfte offensichtlich ist. Das Bundesarbeitsgericht hat daher eine umfangreiche Rechtsprechung zur Haftungsobergrenzen und Schadensverteilungen herausgearbeitet, welche vornehmlich den Arbeitnehmer schützen sollen. Denn der Arbeitnehmer trägt oftmals das hohe Haftungsrisiko, den finanziellen Vorteil erwirtschaftet aber das Unternehmen. Diesem Missstand ist durch eine gerechte Regulierung der Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung zu tragen. So ist z.B. regelmäßig die Haftung des Arbeitnehmers auf das dreifache eines Monatsgehalts begrenzt.
Aber Achtung! Geschäftsführer gelten gemeinhin nicht als Arbeitnehmer, sodass diese Grundsätze auf diese keine Anwendung finden. Geschäftsführer müssen daher zwingend im Anstellungsvertrag Regelungen über die Haftung treffen. Einen Geschäftsführervertrag zu unterzeichnen, ohne diesen vorher geprüft haben zu lassen, kann daher sehr gefährlich sein und ist unratsam.

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